Informationen für Vermieter / Wohnungsgeber

Laut Information des Landkreises und der Gemeinde Jork, haben Vermieter und Wohnungsgeber aktuell folgende Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Geflüchtete bereitzustellen und es gelten die folgend genannten Erstattungsmodalitäten:

Die Wohnungsgeber haben derzeit die folgenden Möglichkeiten, den freien Wohnraum

  1. mit einem normalen sogenannten „Hamburger Mietvertrag“ an die Gemeinde Jork zur Unterbringung von obdachlosen Personen zu vermieten. Mieter ist dann die Gemeinde Jork.
  2. Wenn dieses nicht gewünscht ist, kann der Wohnungsgeber pro Person und Monat vom Landkreis Stade eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 50 € erstattet bekommen.

Hierzu wendet sich der Wohnungsgeber unter Angabe seiner Bankdaten und Nennung der aufgenommenen (und angemeldeten) Personen an asyl.sozialamt@landkreis-stade.de . Von dort wird die Erstattung veranlasst.

Eine Alternative hierzu ist noch die direkte Vermietung an Geflüchtete, sofern diese gemeldet sind und bei der Ausländerbehörde registriert wurden. Eine direkte Vermietung an Geflüchtete (mit dem “Hamburger Mietvertrag”) sollte zur Sicherheit beider Parteien nur erfolgen, wenn diese in der Lage sind die Miete (über einen festen Job oder ggf. über das Sozialamt) zu zahlen.

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